Wir haben uns im Isaan niedergelassen und hier unser Altersdomiziel erstellt. Seit 22 Jahren leben wir glücklich im Isaan. In Forum gebe ich viele Tips an Interessierte.
Visabestimmungen II. Deutsch - deutsche Eheschließung Heirat in Thailand
Die Botschaft stellt JEDEM der deutschen Verlobten bei Vorlage oder Zusendung EINES Ehefähigkeitszeugnisses eineKonsularbescheinigung aus (Bearbeitungsdauer 3 bis 4 Tage). Vorzulegen bzw. zuzusenden sind außerdem die Pässe (bzw. von einer deutschen Behörde beglaubigte Passkopien) der Verlobten. Bei Beantragung der Konsularbescheinigung ist von JEDEM der Verlobten der vollständig ausgefüllte „Fragebogen zur Ausstellung einer Konsularbescheinigung“ (auf Webseite der Botschaft erhältlich) vorzulegen. Rückfragen seitens der Botschaft für den Fall, dass die Unterlagen/Angaben noch nicht vollständig sind, erfolgen nicht. Ggf. müssen bei Abholung diese Rückfragen geklärt und mit einer längeren Wartezeit bei der Aushändigung der Konsularbescheinigung gerechnet werden. Die persönliche Vorsprache bei Abholung der Bescheinigung in der Botschaft ist nicht erforderlich, wenn das Original des Ehefähigkeitszeugnisses, die beiden „Fragebogen“ vollständig und amtlich beglaubigte Passkopien hier vorliegen bzw. die Originale der Pässe beider Verlobten zur Einsichtnahme hier vorgelegen haben sowie die Gebühr bezahlt ist. Eine Abholung außerhalb der Besuchszeiten (08.30 bis 11.30 Uhr) ist grundsätzlich nicht möglich. Dies sollte bei der Planung von Urlaubsreisen nach Thailand berücksichtigt werden. Da eine persönliche Vorsprache bei zwei deutschen Verlobten nicht erforderlich ist, können die beiden Konsularbescheinigungen auch an eine deutsche Postanschrift der Verlobten übersandt werden. Dies setzt voraus, dass die vorstehenden Unterlagen vollständig und frühzeitig der Botschaft zusammen mit einerKostenübernahmeerklärung vorliegen. Eingangsbestätigungen können nicht erteilt werden. Die Überbeglaubigung durch das thailändische Außenministerium (s. „Konsularbescheinigung“) entfällt dadurch jedoch nicht. Für den Fall einer Eheschließung einer/eines Deutschen mit einer/einem nicht-thailändischen Ausländerin/Ausländer in Thailand, ist für diese/diesen eine Konsularbescheinigung von deren/dessen Auslandsvertretung zu beschaffen. III. Hinweise zu Ziffer I und II Bei der Eheschließung vor dem thailändischen Bezirksamt wird oft auf Vorlage des Scheidungsurteils des/der deutschen Verlobten bestanden. Es empfiehlt sich daher, das Scheidungsurteil mitzunehmen.
Der Botschaft stehen weder Anschriften noch E-mail-Adressen thailändischer Standesämter zur Verfügung. Grundsätzlich werden für Eheschließungen nach hiesiger Erfahrung bei thailändischen Standesämtern keine Termine benötigt. Ob Eheschließungsakte außerhalb der Räumlichkeiten des Standesamts, beispielsweise am Strand, vorgenommen werden können, hängt von der Willigkeit des Standesbeamten und der Bereitschaft der Verlobten ab, hierfür den erbetenen Finanzbeitrag zu leisten. Diesbezügliche Fragen können nicht von der Botschaft beantwortet werden.
Nach der Eheschließung sollte die thailändische Heiratsurkunde und der Heiratsregistereintrag bei der Botschaft zur Anbringung des vorstehend bereits beschriebenen Legalisationsersatzvermerks vorgelegt werden, um die Urkunde in Deutschland im Urkundenverkehr verwendbar zu machen (z.B. für die Registrierung der Ehe in Deutschland). Die Urkunde kann der Botschaft auch auf dem Postweg zugesandt werden (bitte Kostenübernahmeerklärung beifügen) und wird nach Abschluss des Verfahrens (Bearbeitungszeit ca. 6-8 Wochen) mit Kostenrechnung an die angegebene Adresse in Deutschland zurückgeschickt. IV. Gebühren Legalisation von thailändischen Personenstandsurkunden: 20,- Euro Legalisation sonstiger öffentlicher thailändischer Urkunden: 40,- Euro Legalisationsersatzvermerk (pro Urkunde): 25,-Euro Konsularbescheinigung (Ziff. I+2): 50,-Euro Die Gebühren sind in Baht zum Tageskurs zu entrichten.