Wir haben uns im Isaan niedergelassen und hier unser Altersdomiziel erstellt. Seit 22 Jahren leben wir glücklich im Isaan. In Forum gebe ich viele Tips an Interessierte.
Grundbesitz, der für einen Ausländer auf den Namen seiner thailändischen Partnerin vor der Eheschließung erworben wurde.
Erwirbt eine Thailänderin vor der Eheschließung mit einem Ausländer Grundbesitz in Thailand, so können die beiden Partner ins spe z.B. vertraglich vereinbaren, dass ihnen das erworbene Grundstück gemeinsam gehören soll – das werden sie vor allem dann tun, wenn der ausländische Partner einen Teil des Kaufpreises bezahlt. Eine solche Vereinbarung wird vom thailändischen Gesetz respektiert. Der ausländische Partner wird dann zwar nicht in das Grundbuch eingetragen, aber bei einer Trennung oder Scheidung behält er den Anspruch auf sein Eigentum. §§ Urteil des Zivilgerichts Bangkok vom 6. Juli 1988 – Schwarze Akte Nr. 5057/2531, Rote Akte Nr. 11408/2531
Bereits mit einem Ausländer verheiratete Thailänderinnen, die beim Erwerb eines Grundstücks vor der Behörde die Ehe verschweigen, sollten wissen, dass eine solche Transaktion nach thailändischem Recht nichtig ist. - Das heißt, sie erweben durch einen solchen Kaufvertrag auch dann kein Grundstück, wenn sie den Preis dafür bezahlen.